Landessportbund und FSA kündigen Lockerungen und ein Hygienekonzept an

In der vergangenen Woche haben sowohl der Landessportbund als auch der Fussballverband Sachsen-Anhalt Pressemitteilungen über die Vereinbarkeit von Sport und dem Corona-Virus bekannt gegeben.

Vom Landessportbund heißt es:

Die Landesregierung Sachsen-Anhalts hat am 30. Juni 2020 die 7. Eindämmungsverordnung im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen. Die Verordnung, die am 2. Juli in Kraft tritt und bis zum 16. September gelten soll, hat die bereits vor einer Woche vom Land angekündigten Lockerungen für die Bevölkerung präzisiert und auch die hier bereits am 23. Juni veröffentlichten Änderungen für den Sport bestätigt.

So sind ab 2. Juli Mannschafts- und Kontaktsportarten wieder möglich, deren Ausübung bisher untersagt war. Die Ausübung von nichtkontaktfreien Sportarten ist auf maximal 50 Sporttreibende begrenzt. Die Nutzung der Sportstätten erfordert weiterhin für alle Sportarten die Freigabe durch den jeweiligen Betreiber.

Auch Sportwettkämpfe können ab 2. Juli wieder stattfinden. Dabei sind die Hygieneregelungen und die Vorgaben der jeweiligen Sportverbände einzuhalten. Für Wettkämpfe kommen zudem die generellen Regelungen für Großveranstaltungen zur Anwendung. Hier gilt ab 2. Juli: Fachkundig organisierte Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, in Räumlichkeiten ist die maximale Teilnehmerzahl ab 2. Juli auf 250 Personen und ab 29. August auf 500 beschränkt. Das vom Veranstalter eingesetzte Personal bleibt dabei unberücksichtigt.

Die wesentlichste Änderung zur Ankündigung von vor einer Woche ist die Vorverlagerung des Termins, ab dem Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 500 Personen wieder stattfinden können, auf den 29. August. „Damit tragen wir den traditionellen Einschulungsfeiern in Sporthallen, Aulen und Festsälen am 29. August Rechnung“, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne auf der Landespressekonferenz.

Die 7. Eindämmungsverordnung tritt am 2. Juli 2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 16. September 2020, für Großveranstaltungen bis 31. Oktober 2020.“ – Frank Löper, Landessportbund Sachsen-Anhalt, 30.06.2020

Auch der FSA sieht Lockerungen und ein Hygienekonzept vor:

Empfehlungen zur Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs sowie für die Erstellung und Umsetzung vereinsspezifischer Hygienekonzepte 

Die neue Corona-Schutz-Verordnung, in Verbindung mit den aktualisierten Hygieneauflagen, tritt am 02. Juli 2020 in Kraft und lässt neuen Möglichkeiten für das Sporttreiben im Freien zu. 

Auszug aus § 8 „Sportstätten und Sportbetrieb“ der 7. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, einschließlich 

Frei- und Hallenbädern, wird wie folgt eingeschränkt: 

  1. die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt, soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht,
  2. Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Reinigung und Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten, 
  3. die Ausübung von nichtkontaktfreien Sportarten ist auf maximal 50 Sporttreibende begrenzt und 
  4. die Regelungen für Veranstaltungen nach § 2 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. 

(2) Die Nutzung der Sportstätte erfordert die Freigabe durch den Betreiber. Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren sowie entsprechend der Größe und Beschaffenheit der Sportanlage eine Höchstbelegung der Sportsstätte festzulegen. Die Festlegung der Höchstbelegung hat unter Beachtung der in Absatz 1 Nr. 1 geregelten Beschränkung zu erfolgen. In geschlossenen Räumen dürfen maximal 250 Personen, ab 29. August 2020 maximal 500 Personen, und im Freien maximal 1 000 Personen zugelassen werden; das vom Veranstalter eingesetzte Personal bleibt hierbei unberücksichtigt. Die Durchführung von Wettkämpfen mit oder ohne Zuschauer erfordert ein Hygienekonzept des Veranstalters.

Mit den folgenden Empfehlungen möchte der Fußballverband Sachsen-Anhalt seinen Vereinen und den Kreis- und Stadtfachverbänden Fußball eine Orientierung für die Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs sowie für die Erstellung und Umsetzung vereinsspezifischer Hygienekonzepte geben. Der Schutz der Gesundheit steht über allem. Die behördlichen Verfügungen sind immer vorrangig zu beachten. An ihnen muss sich jeder Verein streng orientieren. Es muss sichergestellt sein, dass Trainings- und Spielbetrieb behördlich gestattet ist. Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen gilt es für Vereine, zum Teil auch individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen. 

Auf die Ausnahmengenehmigung zu § 8 Ziffer 5 der 7. Verordnung wird hingewiesen. Unsere Empfehlungen werden laufend angepasst. 


1. Allgemeine organisatorische Empfehlungen 

  • Benennung einer Ansprechperson (Hygienebeauftragte*r) im Verein, die/der als Koordinator*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs zuständig ist. 
  • Jeder Verein sollte für die individuellen Rahmenbedingungen „rund um das Spielfeld“ ein eigenes Hygienekonzept erstellen und – falls gefordert – mit den lokalen Behörden abstimmen. 
  • Es wird empfohlen, alle Personen, die regelmäßig die Sportstätte betreten (Sportler/ Sportlerinnen/Trainer/Trainerinnen, weiteres Personal), über die Auflagen/Regeln zu belehren und dies zu dokumentieren. 
  • Darüber hinaus empfehlen wir die Sichtbarmachung der getroffenen Regeln im Rahmen des vereinsspezifischen Hygienekonzeptes (Schaukasten, Infotafel). 
  • Die Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen sowie Gastronomiebereichen unterliegt den jeweils lokal gültigen Verordnungen. 
  • Die Abstandsregelungen sind mithilfe von Hinweisschildern und Markierungen auf dem Boden einzuhalten. 2. Empfehlungen zum Trainings- & Wettkampfbetrieb 

a) allgemein 

  • Bei allen am Training Beteiligten sollte vorab der aktuelle Gesundheitszustand erfragt werden: 
    o Liegt eines der folgenden Symptome vor, sollte die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome. o Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen. o Bei positivem Test auf das Coronavirus im eigenen Haushalt muss die betreffende Person mindestens 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb genommen werden. Aktuelle Empfehlungen gehen sogar in Richtung vier Wochen. 
  • Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. Individualtraining kann eine Option sein. 
  • Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer*innen und Vereinsmitarbeiter*innen) zur Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten. 
  • Fahrgemeinschaften sollten nach wie vor ausgesetzt werden. Wir empfehlen auch weiterhindie individuelle Anfahrt zum Training und zu Wettkämpfen. Werden doch Fahrgemeinschaften gebildet, sollten alle Teilnehmer Mund-Nase-Schutz tragen. 

b) für Training 

  • Eine rechtzeitige Rückmeldung, ob man am Training teilnehmen kann, ist zu empfehlen, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen. 
  • Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit. 
  • Beim Training im Kinderbereich sollte eine Platzhälfte von lediglich einer Mannschaft genutzt werden. 
  • Beim Training im Jugend- und Seniorenbereich sollte einer Mannschaft der gesamte Platz zur Verfügung stehen. 
  • Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich.c) für Spiele 
  • Geplante Freundschaftsspiele sind wie gehabt bei den jeweils zuständigen Spielleitern zu beantragen. Zwischen aufeinanderfolgenden Spielen sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, um die Gesamtpersonenzahl auf dem Sportgelände auf ca. 50 Personen zu beschränken. 
  • Das Stadiongelände wird in drei Zonen eingeteilt: Zone 1 „Innenraum“, Zone 2 „Zuschauerbereich“ und Zone 3 „Stadiongelände“. o In Zone 1 „Innenraum“ befinden sich neben den ausschließlich für den Spielbetrieb notwendigen Personengruppen (Spieler, Ersatzspieler, Funktionsteams, Schiedsrichter, Balljungen, Sanitäter, Ordnungsdienst, Hygienepersonal). In Zone 1 dürfen zeitgleich maximal 50 Personen sein. o Die Zone 2 „Zuschauerbereich“ bezeichnet die Bereiche, die für Zuschauer vorgesehen sind (klassische Sitzplätze, Stehplätze). Derzeit dürfen maximal 1 000 Personen unter Einhaltung der vorgegebenen o Die Zone 3 „Stadiongelände“ reicht bis zur Stadionumfriedung (Mauer, Zaun, Tor, etc.). In diesem Bereich gilt das Hausrecht des Vereins. o Die vorgegebenen Obergrenzen müssen vom Verein eingehalten werden. Eine gegenseitige Verrechnung der in den jeweiligen Zonen befindlichen Personen ist nicht möglich. 
  • Sollten die Mannschaften mit Bussen/Transportern (der Mindestabstand von 1,5m ist zu gewährleisten) anreisen, sollte auf ausreichende Desinfektion der Busse vor Zutritt der Mannschaft geachtet werden. 
  • Jede Mannschaft wird dazu aufgefordert, die Kontaktdaten aller Spieler und Funktionäre zu übermitteln und zu erklären, dass keinerlei Symptome im Zusammenhang mit dem Corona- Virus vorhanden sind. Hierzu wird von jedem ein entsprechender Fragebogen ausgefüllt. 
  • Die Mannschaften sollten zeitlich und/oder räumlich bei Ankunft an der Spielstätte entkoppelt werden. Zudem empfehlen wir -wenn möglich- unterschiedlicher Wege zu den Kabinen oder eine großräumige Trennung. 
  • Die Mannschaften erhalten jeweils zwei Umkleidekabinen, um den Mindestabstand jederzeit wahren zu können und die Möglichkeit zu bieten, in Kleingruppen zu duschen. 
  • Die Umkleidekabinen werden während der Halbzeiten gereinigt und desinfiziert. 
  • Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken (ca. 30-40 Min. für den einzelnen Spieler). 
  • Bei Equipment- und „Passkontrolle“ sollen alle Beteiligten Mund-Nasen-Schutz tragen. 
  • Die Mindestabstandsregelung beim Gang zum Spielfeld muss zu allen Zeitpunkten (zum Warming-up, zum Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel) angewendet werden.
  • Mannschaftsbesprechungen sollten nach Möglichkeit im Freien und unter Einhaltung der Abstandsregel erfolgen. 
  • Auswechselbänke „clean“ – nur Trainer*in, Co-Trainer*in und Mannschaftsbetreuer*in zzgl. max. sechs Auswechselspieler*innen; Nutzung jedes 2. oder 3. Sitzes (der Mindestabstand ist zu gewährleisten). 
  • Ersatzbank-Erweiterungsmöglichkeiten mit zusätzlichen Stühlen/Bänken in Erweiterung der Ersatzbänke (idealerweise ebenfalls überdacht). 
  • Die Spielbälle werden vor und während des Fußballspiels desinfiziert. 
  • Bei allen Veranstaltungen hat der Veranstalter über die Maßgaben nach § 1 Abs. 1 der 7. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt hinaus die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste zu erfassen, die die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer. Sofern nummerierte Sitzplätze genutzt werden, soll die Erfassung zur Erleichterung der Kontaktnachverfolgung zuzüglich der Sitzplatznummer erfolgen. 
  • regelmäßige Durchsagen über die Verpflichtung zur Abstandsregelung und zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen. 3. Empfehlungen zur Hygiene Beachtung von § 1 Allgemeine Hygieneregeln, Mund-Nasen-Bedeckung der 7. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen- Anhalt, u.a.: 
  • Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Zuschauern, soweit möglich und zumutbar; dies gilt nicht für Zusammenkünfte mit Angehörigen aus maximal zwei Hausständen oder mit nahen Verwandten sowie deren Ehe- und Lebenspartnern 
  • Vermeidung von Ansammlungen von mehr als zehn Personen, insbesondere Warteschlangen (Anmerkung FSA: vor einem Spiel bzw. bei Ausschank im Freien); dies gilt nicht für Zusammenkünfte mit Angehörigen aus maximal zwei Hausständen oder mit nahen Verwandten sowie deren Ehe- und Lebenspartnern. 

Bei der Nutzung von Umkleide- und Sanitärbereichen sind die Verordnungen der kommunalen und städtischen Behörden maßgeblich. 

  • In jedem Fall ist bei der Nutzung von Umkleide- und Sanitärbereichen der Mindestabstand einzuhalten. 
  • Enge Bereiche sind so umzugestalten oder der Zugang zu beschränken, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. 
  • Es sind Vorkehrungen zu treffen, damit sich alle Personen nach Betreten der Sportstätte bzw. der Einrichtung die Hände waschen oder desinfizieren können. 
  • Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen, genutzte Leibchen sind nach Gebrauch zu waschen. 
  • Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. 
  • Dabei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent eingehalten werden. 
  • Wir empfehlen auch weiterhin das Händewaschen vor und direkt nach dem Training bzw. Wettkampf. Weiterhin empfehlen wir: o keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) durchzuführen, o die Nutzung eigener Getränkeflaschen, die zu Hause gefüllt werden, o auf Spucken und Naseputzen auf dem Feld zu verzichten, o Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln zu unterlassen, 
  • Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife muss sichergestellt sein. Bei der Nutzung in geschlossenen Räumen muss das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz erfolgen. 
  • Für die Nutzung von Toilettenräumen sind ausreichend Flüssigseife, Einmalhandtücher und Desinfektionsspender bereitzustellen. 
  • Oberflächen, die häufig von Personen berührt werden (z.B. Türklinken, Wasserhähne, etc.), müssen regelmäßig gereinigt werden. 
  • Duschen sollten wenn möglich nur von Personen der gleichen Mannschaft genutzt werden. 
  • Alle Räumlichkeiten müssen regelmäßig gereinigt werden. 
  • Alle Räumlichkeiten sind regelmäßig zu lüften. 

Zur Sicherstellung der allgemeinen Hygiene auf dem Sportgelände empfehlen wir darüber hinaus die Erstellung und Einhaltung eines Reinigungs- und Desinfektionsplans. Die Vereine sind zwecks Benutzung von öffentlichen Toiletten, Umkleidekabinen und Duschen – unter entsprechenden Auflagen – eigenständig für die Erstellung eines Hygienekonzeptes verantwortlich. 

Des Weiteren verweisen wir auf den Leitfaden „Zurück auf den Platz“ als Orientierung und Hilfestellung für die Wiederaufnahme des Trainings. Der Leitfaden wurde vom Deutschen Fußball-Bund und seinen Mitgliedsverbänden entwickelt und allen Vereinen in Deutschland zur Verfügung gestellt. 

Die Empfehlungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen. “ – Fupa Sachsen-Anhalt, 03.07.2020